Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung oder den Verkauf von Zahlungsterminals
- ARTIKEL 1 – GEGENSTAND :
- Die Gesellschaft Lambert et Cie Srl (im Folgenden "Excell-Pay") bietet ihren Kunden die Vermietung, den Verkauf und die Wartung von Zahlungsterminals an, einschließlich der in jedem Zahlungsterminal installierten Software sowie der SIM-Karte für mobile Terminals (im Folgenden das oder die „Gerät(e)“).
- Die vorliegendenAllgemeinen Geschäftsbedingungenhaben zum Ziel, die Modalitäten dieser Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien im Miet- oder Verkaufsvertrag zu definieren, die ebenfalls Gegenstand besonderer Bedingungen auf dem Bestell- und Lieferbeleg (im Folgenden die „Vereinbarung“) sein werden.
- ARTIKEL 2 – LIEFERUNG UND INSTALLATION DES/DER GERÄT(E) :
- 2.1 Die Lieferung des/der Geräte(e) erfolgt innerhalb von maximal sieben (7) Werktagen nach Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Bestellscheins, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Lagerbestände und der vorherigen Eröffnung des Kontos des Kunden bei der Finanzinstitution, die Käufer ist.
- 2.2Die Installation des Geräts durch Excell-Pay oder einen von ihr benannten Subunternehmer umfasst die Lieferung des/der Geräte(e) vor Ort, die Tests sowie die Inbetriebnahme des/der Terminals, zusätzlich eine praktische Schulung für den Kunden von maximaldreißig (30) Minuten.
- 2.3 Im Falle der Lieferung des/der Geräte(e), die zuvor im „Plug & Play“-Modus per Post konfiguriert wurden, erfolgt die Installation durch den Kunden.
2.4Die minimalen Bedingungen, die für die Installation der Terminals zu beachten sind, sind wie folgt:
- - Eine permanente Stromversorgung (24 Stunden) von 220V, ausgestattet mit einer Erdung und einer Steckdose in angemessener Entfernung zu den zu installierenden Terminals.
- - Die Länge der Kabel zwischen den verschiedenen physischen Komponenten darf zwei (2) Meter nicht überschreiten.
- - Es ist verboten, andere Geräte in der Nähe der Terminals zu installieren, die deren ordnungsgemäße Funktion stören könnten.
- - Es ist zwingend erforderlich, jegliches Risiko von Feuchtigkeit, Wärme, elektromagnetischen Strahlen, Stößen oder Druck, die das Zahlungsterminal beeinträchtigen könnten, zu vermeiden.
- Excell-Pay kann jederzeit während der Bürozeiten den Zustand des/der Geräte überprüfen oder durch einen Subunternehmer überprüfen lassen.
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- ARTIKEL 3 – WARTUNG - AUSTAUSCH VON FEHLERHAFTEN GERÄTEN – STRAFEN :
- 3.1 Excell-Pay bietet dem Kunden Fernunterstützungsdienste an, die sie gegebenenfalls durch einen Subunternehmer durchführen lässt, für die Diagnose und Fernreparatur gängiger Störungen, von Montag bis Samstag von 9 bis 19 Uhr, mit Ausnahme von Sonntagen und Feiertagen.
- 3.2Im Falle von nicht reparierbaren Störungen oder Fehlfunktionen, deren Ursache nicht eine der im Absatz genannten Ursachen ist,3.3wird Excell-Pay einen Austausch des Terminals per Post vornehmen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, das defekte Gerät per Post zurückzusenden, an den Ort und nach den Modalitäten, die ihm von Excell-Pay mitgeteilt werden.
- In dem oben genannten Fall akzeptiert der Kunde, dass Excell-Pay das oder die defekten Geräte durch andere ersetzen kann, die von anderer Marke oder Art sein können, aber die ursprünglich vom Kunden vorgesehenen Operationen ermöglichen.
3.3 Excell-Pay ist nicht verpflichtet, die Kosten für Reparaturen oder den Austausch defekter Geräte zu übernehmen, insbesondere:
- - alle Reparaturen, alle Ersatzteile oder Geräte sowie alle Arbeiten, die auf unvorhergesehene Ursachen oder auf Eingriffe an den Geräten zurückzuführen sind, die vom Kunden ohne Zustimmung von Excell-Pay durchgeführt wurden.
- - alle Zubehörteile der elektrischen Installation, die nicht integraler Bestandteil der Geräte sind.
- - die Eingriffe, die auf ein Ereignis höherer Gewalt oder auf eine Straftat zurückzuführen sind, wie z.B.: Frost, Überschwemmung, Blitz, Feuer, Unruhen, Krieg, Vandalismus, Diebstahl, Nichterhalt erforderlicher Genehmigungen usw.
- - die Eingriffe, die auf Anomalien in der Installation zurückzuführen sind und die nicht mit den Geräten zusammenhängen, wie z.B. anormale Stromschwankungen, Isolierung des elektrischen Kabels, Übertragungsleitungen, die nicht die erforderlichen Eigenschaften aufweisen.
- - die Reparatur von beschädigten Geräten (Stürze...) oder Geräten, die mit pulverförmigen Produkten (Staub) oder allen Arten von Flüssigkeiten in Kontakt gekommen sind.
- - mögliche Änderungen der Geräte oder der Software, die auf eine neue Regulierung oder neue Betriebsbedingungen zurückzuführen sind, die von den bei der Auftragsannahme festgelegten abweichen.
- die Reinigung oder der Austausch des Gehäuses der Geräte. - - die Wartung oder der Austausch der Batterien.
- - die Wartung oder der Austausch der Verbindungskabel sowie der Anschlusssteckdosen.
- 3.4 Im Falle einer Vermietung von Geräten, im Falle eines Ausfalls oder von nicht reparierbaren Störungen, die auf eine der im Absatz genannten Ursachen zurückzuführen sind,3.3Hiermit verpflichtet sich der Kunde, umgehend den Betrag von fünfhundertfünfundneunzig (595) Euro als Vertragsstrafe an Excell-Pay zu zahlen, und zwar unabhängig von der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme der Versicherungsleistungen, die der Kunde abschließen muss, um die Risiken abzudecken, die die vermieteten Geräte betreffen könnten.
- Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, das defekte Gerät per Post an den Ort und nach den Modalitäten zurückzusenden, die ihm von Excell-Pay mitgeteilt werden.
- Nach Erhalt des genannten Betrags von fünfhundertfünfundneunzig (595) Euro wird Excell-Pay dem Kunden ein neues Gerät als Ersatz für das defekte Gerät anbieten, das von einer anderen Marke oder einem anderen Typ sein kann, jedoch dem Kunden ermöglichen muss, die ursprünglich vorgesehenen Operationen durchzuführen.
3.5 Im Falle eines Verkaufs von Geräten:
- - Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen erlöschen alle Verpflichtungen, die Excell-Pay im Rahmen des Vertrages obliegen, mit Ausnahme der gegebenenfalls für die Wartung der Geräte geltenden, nach Ablauf einer Frist von zwölf (12) Monaten nach dem Lieferdatum der verkauften Geräte.
- - Die Bestimmungen des obigen Absatzes3.1finden nur Anwendung, wenn die vertragliche Beziehung der Parteien nach Ablauf der genannten Frist von zwölf (12) Monaten im Rahmen von Wartungsleistungen fortgesetzt wird.
- - Die Bestimmungen des obigen Absatzes3.2finden nur Anwendung auf Geräte, die zum Zeitpunkt des Auftretens eines nicht reparierbaren Defekts oder einer Fehlfunktion weniger als zwölf (12) Monate alt sind, und zwar nur während der genannten Frist von zwölf (12) Monaten nach dem Lieferdatum der verkauften Geräte.
- - Die Bestimmungen des Absatzes 3.3Die oben genannten Bestimmungen gelten in jedem Fall.
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- ARTIKEL 4 - VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN:
Der Kunde verpflichtet sich:
- - den notwendigen Platz für die Installation des/der Geräte in seinem Betrieb zu reservieren.
- - die erforderlichen Arbeiten zur Installation der Geräte (Strom- und Telefonanschlüsse) durchzuführen und die Installationen gemäß den geltenden Vorschriften und Normen aufrechtzuerhalten.
- - das/die Gerät(e) nicht für illegale Zwecke oder nicht von den Herstellern oder dem Käufer, der die Transaktionen steuert, vorgesehene Zwecke zu verwenden und keine Änderungen daran vorzunehmen.
- - die Betriebsbedingungen der Geräte, die er verwahrt, gemäß der Bedienungsanleitung sicherzustellen.
- - die vom Zahlungsterminal bereitgestellten Anweisungen (streitige oder defekte Karten) sowie die des Käufers, der die Transaktion steuert, strikt zu befolgen.
- - Dritten oder unbefugtem Personal nicht zu gestatten, das/die Gerät(e) zu benutzen oder zu manipulieren.
- die im Zahlungsterminal installierte SIM-Karte nicht zu ersetzen, es sei denn, auf ausdrückliche Anweisung von Excell-Pay oder dem von letzterem mit der Wartung des/der Geräte(n) beauftragten Subunternehmer. - - die SIM-Karte nicht zu verwenden und niemandem zu gestatten, sie für andere Zwecke als die vorgesehenen zu verwenden.
- - die Verantwortung von Excell-Pay nicht in Anspruch zu nehmen, falls die Verbindung blockiert wird oder andere Maßnahmen ergriffen werden, um einen missbräuchlichen Gebrauch oder einen übermäßigen Verbrauch des Mobilfunkdienstes zu beenden, wobei das Datenlimit auf 9 MB pro Kalendermonat und pro Mobilfunkdienst (im Falle von Mobilkommunikation) festgelegt ist.
- - die Verantwortung für jede Nutzung seiner mobilen Datenkommunikationsverbindung zu übernehmen, einschließlich der Begleichung der durch übermäßigen Verbrauch des Mobilservices entstandenen Mehrkosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, im Falle der Vermietung oder des Verkaufs des/der Gerätes(e).
- - eine angemessene Versicherung abzuschließen, um die Risiken von Verlust, Diebstahl und allen Schäden, die das/die gemietete(n) Gerät(e) betreffen, sowie die daraus resultierende Haftung abzudecken, im Falle einer Vermietung von Gerät(en), und Excell-Pay unverzüglich und schriftlich über jedes Risiko, jeden Schaden oder jede Beeinträchtigung des/der Gerät(e) zu informieren.
- - eine tägliche Überprüfung der auf sein Bankkonto durch das Finanzinstitut, den Käufer, geleisteten Zahlungen vorzunehmen und dieses sowie Excell-Pay unverzüglich schriftlich über jede Beanstandung bezüglich solcher Zahlungen zu informieren.
- - das/die Gerät(e) innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf des Vertrags oder im Falle einer Kündigung zurückzugeben, im Falle einer Vermietung von Gerät(en).
- - die in jedem mobilen Terminal installierte SIM-Karte innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf des Vertrags oder im Falle einer Kündigung zurückzugeben, im Falle eines Verkaufs von Gerät(en).
- - an Excell-Pay eine pauschale Kündigungsgebühr von zweihundertfünfzig Euro (250) zu zahlen, falls der Kunde den Vertrag während der ursprünglichen Laufzeit von zwölf (12) Monaten kündigt, im Falle einer Vermietung von Gerät(en).
- - an Excell-Pay eine Pauschale von fünfhundertfünfundneunzig (595) Euro als Vertragsstrafe zu zahlen, im Falle von Verlust, Diebstahl und allen Schäden, die zu einem Ausfall oder nicht reparierbaren Funktionsstörungen des/der Geräte führen und die aus einem der im Absatz 3.3 genannten Gründe resultieren, sowie im Falle der Nicht-Rückgabe des/der Geräte am Ende des Vertrags oder im Falle der Kündigung desselben, im Falle einer Vermietung von Geräten.
- ARTIKEL 5 – PREISGESTALTUNG UND ÜBERPRÜFUNG :
- 5.1: Die Vermietung
- Die Vermietung und Wartung des/der Zahlungsakzeptanzgeräte (einschließlich der Bereitstellungskosten der SIM-Karte im Falle der mobilen Telekommunikation) führen zur Zahlung einer vierteljährlichen Gebühr, die im Voraus zu zahlen ist und vom Kunden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung von Excell-Pay zu leisten ist.
- Der Betrag der Gebühr kann in den ersten zwölf (12) Monaten der Vertragslaufzeit nicht geändert werden. Nach Ablauf dieser Frist und im Falle einer stillschweigenden Verlängerung kann der Betrag der Gebühr jährlich von Excell-Pay angepasst werden. Der Betrag der möglichen Anpassung wird dem Kunden durch Zusendung eines Schreibens mindestens drei (3) Monate vor dem Jahrestag des Vertrags mitgeteilt.
- Der Kunde hat das Recht, die neuen Preisbedingungen abzulehnen, indem er Excell-Pay schriftlich die Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat mitteilt.
- 5.2: Der Verkauf
- Im Falle eines Verkaufs von Geräten gelten die Bestimmungen des Absatzes5.1Die oben genannten Bestimmungen gelten nur, wenn nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten nach dem Verkauf die vertragliche Beziehung der Parteien fortgesetzt wird, und zwar ausschließlich für Wartungsleistungen.
- Sollte jedoch nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten nach dem Verkauf die vertragliche Beziehung der Parteien fortgesetzt werden, sind die Wartungsleistungen, einschließlich der Kosten für die Bereitstellung der SIM-Karte (Mobilkommunikation), jährlich im Voraus zu zahlen, innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung von Excell-Pay durch den Kunden.
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- ARTIKEL 6 - DAUER :
- 6.1 Im Falle einer Vermietung von Geräten wird der Vertrag zwischen Excell-Pay und dem Kunden für eine anfängliche Dauer von zwölf (12) Monaten ab dem Datum seiner Unterzeichnung abgeschlossen. Danach verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein Jahr.
- 6.2 Im Falle eines Verkaufs von Geräten gelten die Bestimmungen des Absatzes6.1nur, wenn nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten nach dem Verkauf die vertragliche Beziehung der Parteien fortgesetzt wird, und zwar ausschließlich für Wartungsleistungen.
- ARTIKEL 7 – HAFTUNG :
- 7.1 Die Gesamthaftung von Excell-Pay für alle Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Verstoßes von Excell-Pay oder einer Person, für die sie nach dem Gesetz verantwortlich ist, bei der Ausführung des Vertrags entstehen, ist auf direkte Schäden an Eigentum und direkte Schäden im Falle von Tod oder Verletzungen beschränkt, mit einem Maximum, das dem Nettobetrag entspricht, der in Rechnung gestellt wurde (d.h. dem Bruttobetrag abzüglich der Mehrwertsteuer und anderer möglicher staatlicher Abgaben) ab dem ursprünglichen Datum des Vertragsabschlusses bis zum Datum des Schadenseintritts.
- 7.2 Excell-Pay lehnt jede Verantwortung für andere Schäden ab, einschließlich rein vermögensrechtlicher Schäden wie entgangener Gewinn oder Umsatzverluste sowie für Schäden, die aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden oder von diesem gegenüber Dritten resultieren.
- 7.3 Excell-Pay lehnt jede Verantwortung im Falle von Änderungen der Parameter oder technischen Eigenschaften von SIM-Karten oder einem Dienst zur Übertragung von mobilen Daten oder einem Mobilfunknetz ab, sowie im Falle von Ausfällen oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Ausfälle auf höhere Gewalt oder Umstände zurückzuführen sind, die ihm nicht direkt zuzurechnen sind, wie Verzögerungen oder andere Mängel seitens Dritter, von denen Excell-Pay in irgendeiner Weise abhängig ist, Eindringlinge (Hacking) oder Lecks vertraulicher Daten, Verlust von Computerdateien, Störungen von Kommunikationsverbindungen, Überlastungen des Netzwerks, Stromausfälle, die Nutzung von Mechanismen zur Akzeptanz elektronischer Zahlungsmittel sowie die Verwaltung von Zahlungstransaktionen, die über das Zahlungsterminal durchgeführt werden.
- 7.4 Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen sind nur die Schäden, die Excell-Pay schriftlich so schnell wie möglich nach ihrem Auftreten gemeldet werden, entschädigungsfähig.
- 7.5 Der Kunde wird Excell-Pay gegebenenfalls für alle Entschädigungsansprüche, die Dritte gegen ihn geltend machen könnten, in Bezug auf Schäden, die in irgendeiner Weise infolge der Nutzung des Zahlungsterminals durch oder im Namen des Kunden entstehen, garantieren und entschädigen.
- ARTIKEL 8 - KÜNDIGUNG:
- 8.1 Excell-Pay hat das Recht, den Vertrag ohne Vorankündigung und schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde die vertraglichen Bestimmungen nicht einhält, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Beträge oder bei nicht konformer bzw. missbräuchlicher Nutzung der Verbindung (im Falle von Mobilkommunikation).
- Darüber hinaus können der Kunde und Excell-Pay nach Ablauf der ursprünglichen Frist von zwölf (12) Monaten den Vertrag einseitig schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat beenden, sei es im Rahmen einer Vermietung oder eines Verkaufs von Geräten.
- 8.2 Falls der Kunde den Vertrag während der ursprünglichen Frist von zwölf (12) Monaten kündigt, verpflichtet sich der Kunde, Excell-Pay eine pauschale Kündigungsentschädigung von zweihundertfünfzig Euro (250) zu zahlen, im Falle einer Vermietung von Geräten.
- Falls die Kündigung durch den Kunden nach Ablauf der genannten ursprünglichen Frist von zwölf (12) Monaten erfolgt, wird vereinbart, dass der Kunde für die verbleibende Laufzeit keinen Anspruch auf Rückerstattung des Betrags der vierteljährlichen (im Falle einer Vermietung) oder jährlichen (im Falle eines Verkaufs) Gebühr hat.
- ARTIKEL 9 - LEGISLATIVE UND JURISDIKTIONALE ZUSTÄNDIGKEIT:
- 9.1 Alle Streitigkeiten, die zwischen Excell-Pay und dem Kunden bezüglich der Auslegung, der Durchführung oder der Interpretation dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen, die ihre vertraglichen Beziehungen regeln, entstehen könnten, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel.
- 9.2 Die vertragliche Beziehung zwischen Excell-Pay und dem Kunden unterliegt ausschließlich den materiellen Bestimmungen des belgischen Rechts.
- ARTIKEL 10 - SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN:
- Die im Rahmen dieses Vertrags gesammelten Informationen werden nur zu Verwaltungszwecken verwendet und nur zur Erfüllung der gesetzlichen, regulatorischen oder vertraglichen Verpflichtungen von Excell-Pay an Dritte weitergegeben.
- Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Kunde das Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch gegen die ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Um mehr über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erfahren, kann der Kunde die Datenschutzrichtlinie von Excell-Pay auf der Website einsehen.www.excell-pay.com.